zum Inhalt

News

Steuermodernisierungsgesetz

Gesetzentwurf favorisiert den computergestützten Steuerbescheid

Haustierbetreuungskosten

BFH billigt Steuerabzug

Verspätungszuschlag

Aktuelles und geplante Neuregelungen

Neues Kapitalabfluss-Meldegesetz in Österreich

Erlass des österreichischen Bundesfinanzministeriums

Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen

BFH hält beschränkte Abzugsfähigkeit für verfassungsgemäß

Einsprüche jetzt auch Online

Gegen Steuerbescheide und weitere Verwaltungsakte ist das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig.

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden.

Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016.

Steuermodernisierungsgesetz

Hirsch

Gesetzentwurf favorisiert den computergestützten Steuerbescheid

Das Gesetz

Anfang Dezember hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das seit längerer Zeit angekündigte Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgelegt. Im Vordergrund stehen u. a. technische, organisatorische und rechtliche Modernisierungen.

Automatisiertes Steuerfestsetzungsverfahren

Kernthema des Modernisierungsgesetzes ist die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Computer. Auch die Bekanntgabe von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten soll künftig durch Bereitstellung zum Datenabruf papierlos erfolgen. Voraussetzung ist die Zustimmung durch den Steuerpflichtigen bzw. der bevollmächtigten Person (§ 122a Abs. 1 AO-E). In sogenannten „qualifizierten Freitextfeldern“ (§ 150 Absatz 7 AO E) soll der Steuerpflichtige freie Angaben machen können. Damit kann u. a. erreicht werden, dass nicht der Computer, sondern ein Finanzbeamter den betreffenden Fall bearbeitet.

Lohnsteuerabzug (ELStAM-Verfahren)

Der Gesetzentwurf enthält u. a. auch Vereinfachungen für Lohnabrechnungen, die sowohl nach der Steuerklasse für das erste Beschäftigungsverhältnis als auch nach der Steuerklasse VI vorgenommen werden (für das zweite Beschäftigungsverhältnis). Die verschiedenartigen Bezüge können künftig zum Jahresende bzw. bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zusammengefasst werden. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer ist dem Arbeitnehmer zu erstatten. Umgekehrt ist zu wenig abgeführte Lohnsteuer nachzufordern (§ 39e EStG-E).

Längere Abgabefristen

Mit dem Modernisierungsgesetz soll die Abgabefrist von durch Steuerberater und andere befugte Personen erstellte Steuererklärungen auf den 28. Februar des jeweils übernächsten Jahres festgesetzt werden (§ 149 Abs. 3 Abgabenordnung-AO-E). Gleichzeitig werden die Regelungen zur Erhebung eines Verspätungszuschlages verschärft (siehe Seite 3).

Inkrafttreten

Ein Inkrafttreten ist für den 1.1.2017 geplant. Ein reibungsloses Funktionieren des computergestützten Steuerfestsetzungsverfahrens ist jedoch frühestens ab 2022 geplant.

Stand: 27. Januar 2016

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign