zum Inhalt

News

Entfernungspauschale verfassungsgemäß

Bundesfinanzhof weist Revision zurück

Umzugspauschalen

Höhere Pauschbeträge zum 1.2.2017

Aktuelle Änderungen im Verfahrensrecht

Automatisierung der Steuerveranlagung startet 2017

Betriebsstätten-Gewinnaufteilung

Neues BMF-Schreiben zum Fremdvergleichsgrundsatz

Pflegegelder 2017

Steuerfreie Pflegegelder nach Pflegegrad

Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte.

Steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer

Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden.

Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2017

Für 2017 neu festgesetzt und nach oben angepasst wurden alle Pauschalen für die USA.

Entfernungspauschale verfassungsgemäß

Winter-Landschaft

Entfernungspauschale

Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zählen zu den Werbungskosten. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen lässt der Steuergesetzgeber den Abzug einer sogenannten Entfernungspauschale zu. Diese beträgt € 0,30 für jeden Entfernungskilometer (nicht für jeden gefahrenen Kilometer), wobei als Entfernung die kürzeste Straßenverbindung zu wählen ist. Die Entfernungspauschale ist pro Arbeitstag zu berechnen und ist bis maximal € 4.500,00 steuerlich absetzbar. Nutzt der Arbeitnehmer seinen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Pkw, kann ein höherer Betrag als € 4.500,00 angesetzt werden.

BFH-Entscheidung

Mit der Entfernungspauschale gelten „sämtliche Aufwendungen“ des Arbeitnehmers als abgegolten. Nutzt der Steuerpflichtige hingegen öffentliche Verkehrsmittel, können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, auch wenn diese den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten (§ 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu entschieden, dass die Entfernungspauschale nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) verstoße und verfassungsgemäß sei (BFH vom 15.11.2016, VI R 4/15). Der Senat sieht den auf die Entfernungspauschale begrenzten Werbungskostenabzug als „sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip“ an.

Fazit

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch selbstständig Tätige, die einen vollen Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug erreichen wollen, sollten auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Andererseits aber gilt die Entfernungspauschale unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Die tatsächlichen Aufwendungen sind ebenso unbedeutend. Ehegatten oder Arbeitskollegen, die täglich gemeinsam zur selben oder örtlich naheliegenden Tätigkeitsstätte(n) fahren, können die Entfernungspauschale bis zum Höchstbetrag von € 4.500,00 geltend machen, obwohl die Kosten der Fahrt sich nicht verdoppeln.

Stand: 30. Januar 2017

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign