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Betriebsprüfung 2015

Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe Betriebsprüfung

Kosten für Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen

Bundesfinanzhof billigt Steuerermäßigung

Ablage und Archivierung der Geschäftsdokumente

Was kann zum 31.12.2014 vernichtet werden?

Automatischer Informationsaustausch

Ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen.

Zweitwohnungssteuer

Keine Steuer auf nicht genutzte Zweitwohnung

Umsatzsteuer bei Lieferung bestimmter Metalle

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze sind Unternehmer als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.

Strafsteuer auf Investmentfonds europarechtswidrig

Als „Strafsteuer“ bezeichnet wird jene in § 6 des Investmentsteuergesetzes genannte Pauschalsteuer für intransparente Fonds.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2015

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2014 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2015 beschlossen.

Betriebsprüfung 2015

Christbaumkugeln

Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe Betriebsprüfung

Zeitnahe Betriebsprüfung

Die sogenannte „zeitnahe Betriebsprüfung“ wurde erstmalig 2010 von der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg angewendet. Der Unterschied zur gewöhnlichen Betriebsprüfung ist, dass die Prüfer gleich unmittelbar nach Abgabe der betrieblichen Steuererklärung tätig werden können. Durch die zeitnahe Betriebsprüfung wird vom bisherigen Drei- (oder Mehr-) Jahresrhythmus abgewichen und der Zeitabstand der Prüfung selbst zum Prüfungsjahr verkürzt. Nun erkennen immer mehr Finanzämter die Effizienz zeitnaher Betriebsprüfungen. Am 20.10.2014 kündigte der Baden-Württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid die landesweite Einführung des Projekts „Zeitnahe Betriebsprüfung“ an. Andere Bundesländer dürften dem folgen.

Rahmenbedingungen, Absichtserklärung

Zeitnahe Betriebsprüfungen sollen sich u.a. durch einen strafferen Prüfungsablauf mit der Bildung konsequenter Prüfungsschwerpunkte auszeichnen. Die Unternehmen sollen einen festen Ansprechpartner für die Prüfung benennen. Den Prüfern soll bereits bei Prüfungsbeginn der Datenzugriff gewährt werden. Die Beantwortung der Prüfungsfragen soll binnen fester Fristen erfolgen.

Anwendung

Die neuen Prüfungsrahmenbedingungen sollen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Finanzamtes Baden-Württemberg ab Januar 2015 für rund 8.400 Unternehmen ab 10 Mio. € Jahresumsatz gelten. Die im Einzelnen nach den neuen Kriterien zu prüfenden Unternehmen werden von den Prüfern bestimmt. Bisherige Pilotprojekte für zeitnahe Betriebsprüfungen ergaben eine reduzierte Prüfungsdauer um rund 17 % bei rund 10 % höheren Mehrergebnissen. 2013 erbrachte ein Betriebsprüfer in Baden-Württemberg durchschnittlich 1,5 Mio. € an Mehrsteuern.

Stand: 27. November 2014

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