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News

Steuerumgehungs-Bekämpfungsgesetz

Bundesregierung plant umfassende Gesetzesverschärfungen

Firmenwagen und Zuzahlung des Arbeitnehmers

Berücksichtigung selbst getragener Aufwendungen

Das Ertragswertverfahren

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Aufspürung von ausländischem Erbvermögen

Inländische Banken melden auch Auslandskonten

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

Höchstbetragsregelung personenbezogen

Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine

Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug.

Übertragung von Unternehmensvermögen

Der bisherige Abzugsbetrag von € 150.000,00 wurde beibehalten.

Abschaffung der Abgeltungsteuer

2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer.

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

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Höchstbetrag pro Nutzer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).

Stand: 29. März 2017

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