zum Inhalt

News

Werbungskostenabzug für Berufskleidung

Businesskleidung ist keine typische Berufskleidung

Werbungskosten für häuslichen Telearbeitsplatz

BFH verneint den Werbungskostenabzug

Steuerliche Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Neues BMF-Schreiben zur betrieblichen und privaten Nutzung

Internationale Steuerschlupflöcher schließen

Bundesrat drängt zur Bekämpfung des internationalen Steuerwettbewerbs

Scheinrenditen aus Schneeballsystemen

Einem Anlagebetrüger aufgesessen sind, der ein Schneeballsystem betreibt.

Gehaltsbestandteile eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Vereinbarte Geschäftsführergehälter nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen.

Forderungen richtig abschreiben

Forderungen stellen Aktiva dar, die allerdings nur soviel wert sind, als der Schuldner an Bonität besitzt.

Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner seit 01.07.2014

Rentnerinnen und Rentner können sich ihre Rente durch einen Nebenjob aufbessern.

Gehaltsbestandteile eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Münzen

Zuflussfiktion

Nicht selten lässt sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Teile seiner im Anstellungsvertrag vereinbarten Geschäftsführergehälter nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen. Das heißt nicht, dass der Geschäftsführer darauf keine Lohnsteuern zahlen müsste. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung in diesen Fällen eine Zuflussfiktion bejaht, und zwar bereits mit Fälligkeit der Gehaltsteile. Die Finanzverwaltung ist in dem neuen Schreiben vom 12.05.2014, (IV C 2 - S 2743/12/10001) der Auffassung des BFH gefolgt. Unerheblich für die Zuflussfiktion ist dabei, ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat.

Verdeckte Einlagen

Lässt sich der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die vertraglichen Gehaltsbestandteile nicht nur später auszahlen, sondern verzichtet er letztlich darauf, liegt eine verdeckte Einlage vor. Als verdeckte Einlage gelten Zuwendungen eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die nicht auf gesellschaftsvertraglichen Regelungen basieren. Verdeckte Einlagen dürfen sich nicht auf den Gewinn der Gesellschaft auswirken und müssen außerhalb der Bilanz korrigiert werden. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer erhöhen sie die Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Ob der Geschäftsführer für den Gehaltsverzicht Lohnsteuern zahlen muss, hängt davon ab, ob er nach Anspruchsentstehung verzichtet oder davor. Verzichtet er nach Anspruchsentstehung, besteht Lohnsteuerpflicht. Im anderen Fall nicht (vgl. H 40 der Körperschaftsteuerrichtlinien).

Stand: 27. Juli 2014

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign