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News

Erbschaft- und Schenkungsteuer-Anpassungsgesetz

Bundesregierung präsentiert Gesetzentwurf

Regelmäßige Fahrten zum Vermietungsobjekt

Vermietete Immobilie als regelmäßige Tätigkeitsstätte

Umsatzsteueroption bei Vermietung

Vorsteuerabzug für Renovierungsleistungen

Geldwäsche und Geldtransfer

EU-Mitgliedstaaten verabschieden neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie

Neues zu Arbeitgeberdarlehen

Gewährt der Arbeitgeber bzw. in seinem Auftrag ein Dritter dem Arbeitnehmer ein zinsverbilligtes Darlehen, erhält der Arbeitnehmer Zinsvorteile.

Kauf von Gebrauchtimmobilien

Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahe Herstellkosten

Betriebs-Größenklassen 2016

Das Bundesfinanzministerium legt die Abgrenzungsmerkmale jährlich neu fest.

Betriebs-Größenklassen 2016

Finanzanalyse

Betriebsarten und -größen

Gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung unterscheidet die Finanzverwaltung für Zwecke der Außenprüfung zwischen verschiedenen Betriebsarten und innerhalb dieser wiederum zwischen Groß-, Mittel-, und Kleinbetrieben. Das Bundesfinanzministerium legt die diesbezüglichen Abgrenzungsmerkmale jährlich neu fest. Die Einteilung dient zur Festlegung der Häufigkeit einer Betriebsprüfung.

Größenklassen 2016

Nach dem BMF-Schreiben v. 09.06.2015 (Az. IV A 4 - S 1450/15/10001) gilt als großer Handelsbetrieb ein solcher mit einem Umsatzerlös von mehr als € 8 Mio. oder einem steuerlichen Gewinn von über € 310.000. Als mittelgroßer Handelsbetrieb gilt ein Unternehmen mit einem Umsatzerlös von über € 1 Mio. bzw. einem Gewinn von über € 62.000. Für Kleinbetriebe gilt ein Umsatz von über € 190.000 bzw. ein Gewinn von mehr als € 40.000. Niedrigere Zahlen gelten u. a. für Fertigungsbetriebe oder freie Berufe.

Stand: 29. Juli 2015

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