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Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuerprivilegien

Oberstes deutsches Gericht hält Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig

Jahressteuergesetz 2015 nachgebessert

Bundesrat folgt Änderungsvorschlägen des Finanzausschusses

Mini- und Midijobs: Neuerungen zum 01.01.2015

Konsequenzen der zum 01.01.2015 endenden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen

Spanienimmobilie: Vorsicht verdeckte Gewinnausschüttung!

Ehemaliges Steuersparmodell wird zur Steuerfalle!

Mahlzeitengestellung 2015

BMF-Schreiben vom 16.12.2014

Steuererklärungsfristen 2015

Das Bundesfinanzministerium hat die Termine für die Abgabe der Steuererklärung 2014 im Kalenderjahr 2015 bekannt gegeben.

Nutzungswertbesteuerung bei Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen, doppelte Nutzungswertbesteuerung, ...

Neue Umzugskostenpauschalen

Umzugskosten, Umzugsauslagen (§ 10 Abs. 1 BUKG)

Spanienimmobilie: Vorsicht verdeckte Gewinnausschüttung!

Gasse in Spanien

Ehemaliges Steuersparmodell wird zur Steuerfalle!

Beliebtes Modell

Spanische Ferienimmobilien über eine spanische Kapitalgesellschaft zu halten, wurde von vielen Experten als „Steuersparmodell“ empfohlen. So haben etliche Deutsche ihre Finca auf Mallorca oder ihr Haus in Spanien in eine sogenannte Sociedad Limitada (SL) eingebracht, dem spanischen Äquivalent der deutschen GmbH. Das Modell brachte bisher lukrative Steuervorteile. Unter anderem sparten sich die Gesellschafter beim Generationswechsel Erbschaftsteuern.

Bundesfinanzhof erkennt verdeckte Gewinnausschüttung

Im Regelfall nutzten die Gesellschafter der Sociedad Limitada die in die Gesellschaft eingebrachte Ferienimmobilie selbst. Die Gesellschafter bestanden im Regelfall aus den ehemaligen deutschen Immobilieneigentümern selbst und dessen Familienangehörigen. In einer solchen unentgeltlichen Nutzung sieht der Bundesfinanzhof bei den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern eine verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung (Urteil v. 12.06.2013, Az.: I R 109-111/10).

Besteuerungsrecht Deutschland

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien ist es grundsätzlich so, dass Einkünfte aus Immobilien, die in Spanien belegen sind, dort zu versteuern sind (Art. 6 DBA Spanien). Dies soll nach Ansicht des BFH aber nicht für die verdeckten Gewinnausschüttungen gelten. Für diese hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Obwohl die selbst genutzte Ferienimmobilie keine Erträge bringt, ist danach der reale Nutzungswert in Deutschland als Kapitaleinkunft (Dividende) zu versteuern.

Stand: 29. Januar 2015

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