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Steuerförderung für Elektroautos

Neuer Regierungsentwurf

Steuerpflicht für Familienwohnheim

Wann Steuerpflicht rückwirkend droht!

Teileinkünfteverfahren

Kapitalerträge zu 60 % versteuern bei gleichem Werbungskostenabzug

Sonderzone Kanaren

Die kanarische Sonderzone ZEC ist ein von der Europäischen Kommission genehmigtes Niedrigsteuergebiet.

Urlaubsgeld auf Mindestlohn anrechenbar

BAG-Urteil zu regelmäßigen Lohnzuschlägen Urlaubsgeld

Neues zum Arbeitszimmer

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage stellt einen Gewerbebetrieb dar.

Doppelte AfA beim Ehegattengrundstück

Der Ehemann hatte auf einem Grundstück mehrere Betriebsgebäude errichtet und die Herstellungskosten ordnungsgemäß abgeschrieben.

Betriebs-PKW gegen Gehaltsverzicht

Ein Fall, den das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.2.2016, 9 K 9317/13) zu entscheiden hatte, war für den Arbeitnehmer missglückt.

Betriebs-PKW gegen Gehaltsverzicht

Kleine Autos

Barlohnumwandlung

Die diversen Möglichkeiten der Gewährung steuerfreier Gehaltsextras als Ersatz für eine steuerpflichtige Lohnerhöhung bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt allerdings nur soweit, als die Gestaltungen richtig gewählt werden. Ein Fall, den das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.2.2016, 9 K 9317/13) zu entscheiden hatte, war für den Arbeitnehmer missglückt.

Der Fall

Ein Arbeitgeber hatte einen Pkw geleast und diesen seinem Angestellten überlassen. Es wurde vereinbart, dass die Leasingkosten vom Gehalt des Angestellten abgezogen werden. Der Angestellte konnte das Fahrzeug für Dienst- und Privatfahrten nutzen. Für Dienstreisen erhielt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Erstattung, die in vollem Umfang der Lohnsteuer unterworfen wurde. Außerdem wurde die Privatnutzung nach der 1 %-Methode versteuert. Der Arbeitnehmer wollte nun den prozentualen Anteil der monatlichen Leasingraten, die auf die Dienstreisen entfielen, als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Finanzamt und auch das Finanzgericht untersagten den Werbungskostenabzug. Begründung: Werbungskosten lägen schon begrifflich nicht vor, weil der Kläger auf seinen Gehaltsanspruch in Höhe der Leasingkosten verzichtet habe.

Stand: 29. Juni 2016

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