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News

Wichtige Neuregelungen im Mai/Juni 2017

Neues aus den Bereichen Arbeit/Soziales/Verbraucherschutz

Steuerprüfungen 2016

Hohe Steuermehreinnahmen für den Fiskus

Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

FG-Rechtsprechung zur Einkünfte- und Verlustbehandlung

Finale Betriebsstättenverluste

Kein Verlustabzug für ausländische Betriebsstätten

Entgelttransparenzgesetz

Gleiche Entlohnung für Mann und Frau

Übermaßbesteuerung

Deutschland zählt bekanntlich zu den Höchststeuerländern.

Rückerstattung gezahlter Umsatzsteuer im Ausland

Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ihre im EU-Ausland und auch bestimmten Drittstaaten gezahlte Umsatzsteuern zurückholen.

Urlaubsgeld für Minijobber

Erhalten Minijobber zum regelmäßigen Verdienst noch steuerfreie Einnahmen, bleiben diese auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Entgelttransparenzgesetz

Paragraphen

Gesetzeszweck

Das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntTranspG) soll durch neue Transparenzregeln für mehr Lohngerechtigkeit sorgen. Ziel des Gesetzes ist vor allem die Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Bundesrat hat das Gesetz im Mai 2017 gebilligt.

Betroffene Unternehmen

Betroffen von dem Auskunftsanspruch sind Unternehmen mit 200 und mehr Mitarbeitern. Beschäftigte in solchen Unternehmen haben nach dem neuen Gesetz ein Auskunftsrecht hinsichtlich des durchschnittlichen Einkommens der Mitarbeiter des anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen. Die Regelungen werden am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Auskunftsrecht dürfte voraussichtlich ab dem 1.1.2018 durchgesetzt werden können.

Stand: 27. Juni 2017

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