zum Inhalt

News

Jahresabschluss: Archivierungsrückstellung bilden

OFD Niedersachsen veröffentlicht Berechnungshilfe

Pensionsrückstellungen

Wann droht die Gefahr einer Überversorgung?

Kaufpreisaufteilung bei Grundstückskauf

Regelungen in Kaufverträgen auch für die Steuer

Überdachende Besteuerung Schweiz

Gibt ein unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf unterliegt er nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht.

Fitnessstudio für Arbeitnehmer

Viele Arbeitgeber lassen ihren Arbeitnehmern bestimmte Leistungen oder Annehmlichkeiten unentgeltlich zukommen.

Verluste: Verrechnung, Vor- und Rücktrag

Verluste waren bis einschließlich 1998 unbegrenzt verrechenbar.

Grunderwerbsteuer 2016

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich grundsätzlich nach der Gegenleistung, also nach dem Kaufpreis, den der Käufer zahlt.

Überdachende Besteuerung Schweiz

Flagge der Schweiz

Überdachende Besteuerung

Gibt ein unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf und hat er dort auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt, unterliegt er nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht. Dies gilt im Regelfall ab dem Tag, der dem Wegzug folgt. Hiervon gibt es Ausnahmen: Eine Ausnahme ist die Schweiz. Mit der Eidgenossenschaft wurde im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die sogenannte „überdachende Besteuerung“ vereinbart. Diese besagt, dass der deutsche Fiskus von einem Wegzügler, der zuletzt insgesamt mindestens 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig war, noch im Jahr des Wegzugs und für weitere 5 Jahre die aus deutschen Quellen stammenden Einkünfte und die deutschen Vermögenswerte unbeschränkt besteuern darf (Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz).

Rechtmäßigkeit

Gegen diese überdachende Besteuerung wurden in der Vergangenheit Zweifel laut, ob diese nicht gegen die Bestimmungen über die Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit verstößt. Auch eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit war Gegenstand von Diskussionen. Denn die überdachende Besteuerung greift bei Schweizer Staatsbürgern nicht.

Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die EU-Grundsätze der Nichtdiskriminierung einem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen wie jenem zwischen Deutschland und der Schweiz nicht entgegenstehen (Urteil vom 19.11.2015, RS C 241/14).

Stand: 25. Februar 2016

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign