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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Erneute Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Fahrtkosten für Kundenbesuche

Finanzgericht Düsseldorf erlaubt Selbstständigen den vollen Fahrtkostenansatz

Der neue Kirchensteuer-Datenpool 2014/15

Regel- und Anlassabfragen der Banken sollen 2014/2015 starten

Verlustfeststellung bei Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht

Verluste bleiben Steuerpflichtigen künftig erhalten

Jahresnetzkarte des Arbeitnehmers

Ein Angestellter eines Verkehrsunternehmens erhielt eine kostenlose Jahresnetzkarte.

Rückerstattung ohne Gutschrift

Wird ein Rechnungsbetrag ganz oder teilweise rückerstattet, erteilt der Unternehmer im Regelfall eine „Gutschrift“.

Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn

Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern oftmals entweder steuerfreie oder pauschal versteuerte Zusatzleistungen zum Arbeitslohn.

Auch die Finanzverwaltung späht im Internet

Der Paragraf 93 der Abgabenordnung verpflichtet „Dritte“ zu einer Auskunftspflicht gegenüber den Finanzbehörden.

Jahresnetzkarte des Arbeitnehmers

Personen in Straßenbahn

Volle Kürzung der Entfernungspauschale

Der Fall

Ein Angestellter eines Verkehrsunternehmens erhielt eine kostenlose Jahresnetzkarte. Die Finanzverwaltung rechnete den vollen Sachbezugswert der Karte auf die Entfernungspauschale an. Der Steuerpflichtige wollte sich hingegen nur mit einer anteiligen Anrechnung, nämlich im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage zu den Gesamttagen des Jahres zufrieden geben. Letzteres erkannte das Finanzgericht nicht an.

Keine anteilige Kürzung

Das zuständige Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Jahresnetzkarten in vollem Umfang, also mit ihrem tatsächlichen Jahrespreis auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind (Urt. v. 19.6.2013, 14 K 14140/10). Das Urteil ist rechtskräftig.

Stand: 12. September 2013

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