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Fondsgebundene Lebensversicherungsanlagen

BFH billigt Abzug von Veräußerungsverlusten

Persönliche Steuerfreibeträge in internationalen Erbfällen

Neuregelung durch Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften

Keine Aufteilung des Höchstbetrages

Hunde-Gassiservice

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.

Umsatzsteuer bei Anzahlungsrechnungen

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist.

Erbschaftsteuer-Statistik 2016

Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt.

Erbschaftsteuer-Statistik 2016

Erbe

Neue Rekordwerte

Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt. Dies geht aus aktuell veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Aus diesem übertragenen Vermögen waren € 37,7 Mrd. steuerpflichtig und brachten dem Staat ein Steueraufkommen von € 6,8 Mrd. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2015 von 24,6 %. 

Schenkungen

Schenkungen stiegen gegenüber 2015 um 1,4 % auf € 65,2 Mrd. Betriebsvermögen rangierten dabei trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % mit € 37 Mrd. weiterhin an erster Stelle. Hierbei beliefen sich Schenkungen mit einem Betriebsvermögen von mehr als € 26 Mio. auf € 22,9 Mrd. Betriebsvermögen über dieser Größenordnung unterliegen nach dem Erbschaftsteuerrecht 2016 nicht mehr der Regelverschonung. Die persönlichen Freibeträge (z. B. € 500.000,00 unter Ehegatten, € 400.000,00 bei Kindern) beliefen sich im Jahr 2016 nach Angaben von Destatis bei den Erbschaften auf € 11,3 Mrd. und bei Schenkungen auf € 7,9 Mrd.

Stand: 26. September 2017

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