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News

Solidaritätszuschlag (erneut) verfassungswidrig?

Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt

Absetzbarkeit von Unfallkosten

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und während einer Auswärtstätigkeit

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Neuregelungen aus dem BMF-Schreiben vom 10.01.2014

Betriebsstättengewinnaufteilungs-VO

Neue Verordnung 2014 erwartet

Abschreibung von Erbauseinandersetzungskosten

Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten absetzbar

Falschauskünfte vom Finanzamt

Das Finanzamt ist auch an falsche Information gebunden.

Doppelte Haushaltsführung

Die mit der doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sind grundsätzlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Wenn das Finanzamt den Routenplaner einsetzt

Finanzamt kann die Streckenangaben des Steuerpflichtigen mit dem Routenplaner prüfen

Falschauskünfte vom Finanzamt

Mobilität

Falschauskunft bindend

Das Finanzamt ist auch an falsche Information gebunden. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden. Streitgegenstand waren Lohnsteuern auf sogenannte Nachteilsausgleichszahlungen an Arbeitnehmer. Unter die Nachteilsausgleichzahlungen fällt die Überführung einer Mitarbeiterversorgung ohne Systemumstellung an eine andere Zusatzversorgungskasse. Nachdem der Bundesfinanzhof solche Zahlungen nicht als Arbeitslohn betrachtet (Bundesfinanzhof, Urt. v. 14.09.2005, VI R 32/04 und VI R 148/98), forderte ein Arbeitgeber, alle zu Unrecht versteuerten Nachteilsausgleichszahlungen in einem Lohnzahlungszeitraum als negative Einkünfte korrigieren zu können. Das Finanzamt stimmte dem im Rahmen einer so genannten „verbindlichen Anrufungsauskunft“ zunächst zu.

Spätere Rückforderung

Wenig später verlangte das Finanzamt von dem betreffenden Arbeitnehmer, der nicht zur Einkommensteuer veranlagt war, die Lohnsteuer nach. Der Bundesfinanzhof (BFH) hob den Nachforderungsbescheid allerdings auf. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass wenn das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber anlässlich einer Lohnsteueranrufungsauskunft eine Auskunft erteilt, es an diese gebunden ist, auch wenn sie sich als falsch herausstellen sollte. Vom Arbeitgeber aufgrund dieser Auskunft nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer kann daher nicht vom Arbeitnehmer direkt nachgefordert werden (Urt. v. 17.10.2013, Az. VI R 44/12).

Stand: 27. März 2014

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