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News

Neues Jahressteuergesetz 2016

Neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium

Arbeitszimmer

Kein doppelter Höchstbetrag bei mehreren Einkünften

Betriebliche und berufliche Fahrtkosten

Fahrten zu einem einzigen Auftraggeber

Ausländischer Arbeitslohn

BMF regelt steuerliche Behandlung neu

Erstattete Rentenversicherungsbeiträge des GmbH-Geschäftsführers

Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“

Intransparente Investmentfonds

Für gewisse Fonds erhebt der deutsche Fiskus eine von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten des Fonds unabhängige Pauschalsteuer.

Investitionsabzugsbetrag aufstocken

Gewerbetreibende können für geplante Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern einen Investitionsabzugsbetrag bilden.

Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.

Intransparente Investmentfonds

Diagramm

Intransparente Fonds

Als intransparent im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes werden jene – meist ausländischen – Investmentfonds bezeichnet, die keine Besteuerungsgrundlagen bekannt geben bzw. im Bundesanzeiger veröffentlichen. Für solche Fonds erhebt der deutsche Fiskus eine von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten des Fonds unabhängige Pauschalsteuer.

Urteil Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese deutsche Besteuerungsart als eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs bezeichnet und für europarechtswidrig erachtet (Urt. v. 09.10.2014, Rs. C-326/12; van Caster und van Caster).

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat in einem neuen Schreiben (v. 04.02.2015, IV C 1 S 1980-1/11/10014:005) zu dem EuGH-Urteil Stellung genommen und den Anlegern - gemäß der Forderung aus dem EuGH-Urteil – die Möglichkeit eingeräumt, die notwendigen Steuerunterlagen selbst zu beschaffen. Die Finanzverwaltung erkennt dabei nur solche Nachweise an, die den Pflichtangaben nach dem Investmentsteuergesetz entsprechen. Eine sachgerechte Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wird nicht akzeptiert. Die erforderlichen Informationen wird der einzelne Privatanleger nur im Ausnahmefall erbringen können. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof in den anhängigen Verfahren VIII R 27/12 und VIII R 36/12 die Pauschalsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Stand: 27. März 2015

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