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News

Der neue Koalitionsvertrag

Die wesentlichen steuerlichen Neuerungen

Doppelte Haushaltsführung

Eine Stunde Fahrzeit zumutbar

Zinsen für Steuerforderungen

6 % pro Jahr sind angemessen

Werbungskostenabzug beim Auslandsstudium

Eigener Hausstand im Inland Voraussetzung

Geplante Reform der Grundsteuer

Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag

Gewinne und Verluste mit Kryptowährungen

Kryptowährungen erfreuen sich stetiger Beliebtheit.

20 % Steuerermäßigung auch bei Neubauten sichern

Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.

Bibersperre keine außergewöhnliche Belastung

Ein Steuerpflichtiger machte Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre in seinem Garten als außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend.

Geplante Reform der Grundsteuer

Haus mit Grund

Höhere Grundsteuern

Für Wohnungs- und Hausbesitzer dürfte eine höhere Grundsteuer kommen. Denn die Bundesregierung will die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu regeln. Dabei wird betont, dass die Grundsteuer „eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen“ ist. Die Grundsteuerreform soll unter Beachtung der „Sicherung des derzeitigen Aufkommens“ reformiert werden.

Neue Grundsteuer C

Die Grundsteuer gibt es bisher in der Variante A (für landwirtschaftliche Flächen) sowie B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke). Darüber hinaus soll eine neue Grundsteuer C eingeführt werden. Mit dieser sollen Brachflächen höher besteuert werden können, sodass Eigentümer zum Verkauf oder zur Bebauung gedrängt werden. Städten und Gemeinden soll mit der Grundsteuer C eine bessere Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke ermöglicht werden.

Stand: 26. März 2018

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