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News

Betriebsprüfung 2015

Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe Betriebsprüfung

Kosten für Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen

Bundesfinanzhof billigt Steuerermäßigung

Ablage und Archivierung der Geschäftsdokumente

Was kann zum 31.12.2014 vernichtet werden?

Automatischer Informationsaustausch

Ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen.

Zweitwohnungssteuer

Keine Steuer auf nicht genutzte Zweitwohnung

Umsatzsteuer bei Lieferung bestimmter Metalle

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze sind Unternehmer als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.

Strafsteuer auf Investmentfonds europarechtswidrig

Als „Strafsteuer“ bezeichnet wird jene in § 6 des Investmentsteuergesetzes genannte Pauschalsteuer für intransparente Fonds.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2015

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2014 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2015 beschlossen.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2015

Diagramm

Beitragsbemessungsgrenzen Renten-/Arbeitslosenversicherung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2014 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2015 beschlossen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) steigt von 5.950 € auf 6.050 € (= 72.600 €/Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenzen Ost betragen 2015 monatlich 5.200 € (2014: 5.000 €). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2015 für West und Ost einheitlich 49.500 € (2014: 48.600 €).

Versicherungspflicht Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von 53.550 € auf 54.900 € angehoben. Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt diese Grenze überschreiten, können sich privat krankenversichern.

Bezugsgröße

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2015 monatlich 2.835 € (jährlich 34.020 €). Die Bezugsgröße Ost beträgt monatlich 2.415 € (jährlich 28.980 €). Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht dar.

Stand: 28. November 2014

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