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News

Steuerfreibeträge 2017

Höhere Freibeträge und Kinderzuschläge

Weihnachtsgeld und Mindestlohn

Weihnachtsgeld auf Mindestlohn anrechenbar

Erbschaftsteuerreform beschlossen

Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform

US-Quellensteuern

Ausgeschüttete Dividenden werden im Regelfall an der Quelle, das heißt beim Unternehmen selbst endbesteuert.

Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

Teilrente mit Hinzuverdienst kombinierbar

Urlaubsansprüche zum Jahreswechsel

Nicht jeder Arbeitnehmer hat 2016 seinen gesamten Jahresurlaub genommen.

Steuerabzug für Unterhaltszahlungen

Der Abzug einer zumutbaren Belastung, wie dies bei außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall erfolgt, ist auf den Unterhaltshöchstbetrag nicht vorgesehen.

Aufbewahrungsfristen

Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier.

Weihnachtsgeld und Mindestlohn

Geld im Socken

Jahressonderzahlungen

Ein Unternehmen hatte seiner Angestellten das Weihnachtsgeld in Form von monatlichen Zuschlägen in Höhe eines Zwölftels des Weihnachtsgeldes ausbezahlt. In dem maßgeblichen Arbeitsvertrag war bestimmt, dass die Arbeitnehmerin neben einem Monatsgehalt besondere Lohnzuschläge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält. Die Klägerin forderte, dass sowohl ihr Monatsgehalt als auch die Jahressonderzahlungen, wie u. a. das Weihnachtsgeld, auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns i.H.v. € 8,50 brutto pro Stunde geleistet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Klage ab.

Weihnachtsgeld nicht in Höhe des Mindestlohnes

Nach Auffassung des BAG würde das Mindestlohngesetz keinen Anspruch auf erhöhtes Monatsgehalt, erhöhte Jahressonderzahlungen sowie erhöhte Lohnzuschläge begründen, so die Richter (BAG vom 25.5.2016, 5 AZR 135/16). Vielmehr kommt den in jedem Kalendermonat zu 1/12 geleisteten Jahressonderzahlungen Erfüllungswirkung zu, so dass der Regellohn und die Jahressonderzahlung zusammen betrachtet werden müssten.

Fazit

Durch die regelmäßige monatliche Auszahlung des Weihnachtsgeldes erreichte das Unternehmen, dass die Sonderleistung Arbeitsentgelt für die normale Arbeitsleistung der Beschäftigten darstellte. Folglich war diese Sonderleistung auf den Mindestlohn anrechenbar. Der Mindestlohn erhöht sich im Übrigen zum 1.1.2017 auf € 8,84 pro Stunde.

Stand: 29. November 2016

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