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News

Neue Grundsätze für Buchführung, Aufbewahrung und Datenzugriff

Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben

Zinsschranke verfassungswidrig?

Die Zinsschranke dient dazu, den Steuerabzug von Zinsaufwendungen einzuschränken

Neuer Mindestlohn 2015

Ab dem 1. Januar gelten 8,50 € pro Stunde

Schritt zum internationalen Handelsregister

Das EU-Parlament und der Rat haben am 13.06.2012 eine Richtlinie verabschiedet.

Neue Rentenbeitragssätze 2015

Beschluss des Bundeskabinetts

Lohnsteueranmeldung 2015

Arbeitgeber müssen ihrem Betriebsstättenfinanzamt die von ihnen selbst zu zahlende pauschale Lohnsteuer anmelden.

GmbH-Geschäftsführer: Steuerhaftungsfallen vermeiden!

Bei größeren Gesellschaften teilen sich Geschäftsführer regelmäßig ihre Aufgaben intern auf.

Neues EU - Mehrwertsteuersystem

Kennzeichnend für das Umsatzsteuersystem ist, dass grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Lohnsteueranmeldung 2015

Meeting

Lohnsteueranmeldung

Arbeitgeber müssen ihrem Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von den lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern einbehaltene als auch die von ihnen selbst zu zahlende pauschale Lohnsteuer anmelden. Dies hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraumes (Termine siehe unten) zu erfolgen. Der maßgebliche Anmeldungszeitraum richtet sich nach der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer.

Vierteljährliche Lohnsteueranmeldungen

Die Grenze für die Abgabepflicht der vierteljährlichen Lohnsteueranmeldung wurde zum 01.01.2015 von 1.000 € auf 1.080 € erhöht. Sofern die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Jahr – also 2014 – den Betrag von 1.080 € überstiegen hat und 4.000 € nicht überschreitet, ist der Arbeitgeber zur vierteljährlichen Abgabe einer Lohnsteueranmeldung verpflichtet.

Monatliche Lohnsteuer-anmeldungen

Bei den Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber monatliche Lohnsteueranmeldungen abgeben muss, ändert sich hingegen nichts. Hier ist weiterhin die 4.000-€-Grenze maßgeblich. Hat also die abzuführende Lohnsteuer für einen Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 2014 die 4.000-€-Grenze überschritten, ist – wie bisher – die monatliche Abgabe einer Lohnsteueranmeldung erforderlich.

Stand: 22. Dezember 2014

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