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Abgabefristen für die Steuererklärung 2013

BMF gibt Fristen für die Steuererklärung 2013 bekannt

Steuervorauszahlungen 2014 anpassen

Sind die festgesetzten Steuervorauszahlungen der Höhe nach angemessen?

Wenn die Steuerfahndung kommt

Bundesfinanzministerium regelt Rechte und Pflichten bei Vorfeldermittlungen neu

Grenzüberschreitende Mobilität

EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014

Besteuerung intransparenter Fonds

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen.

Tipps in Verbindung mit dem neuen Reisekostenrecht 2014

Seit dem 01.01.2014 können vom Arbeitgeber für Auswärtstätigkeiten folgende Verpflegungspauschalen steuerfrei erstattet werden.

Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen

Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht Passivierungspflicht

Grenzüberschreitende Mobilität

Mobilität

EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen

Steuerliche Hindernisse

Nach Meinung der Europäischen Kommission gehören steuerliche Hindernisse „zu den wichtigsten Faktoren“, die EU-Bürger davon abhalten, in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, um dort zu arbeiten. Die EU-Kommission nennt in ihrer Pressemitteilung vom 20.01.2014 (IP/14/3) u.a. Steuerdiskriminierungen aufgrund des „Standorts ihrer Investitionen oder Vermögenswerte, des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen oder aufgrund der bloßen Änderung des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen“ oder aber auch „in Bezug auf ihre Rentenversicherungsbeiträge, den Erhalt von Rentenzahlungen oder die Übertragung von Renten- und Lebensversicherungskapital“. Selbstständige sind betroffen, weil ihnen aufgrund der bloßen Verlegung ihrer Tätigkeiten „bestimmte Steuerabzugsmöglichkeiten oder Steuervergünstigungen“ verweigert werden.

Abhilfe

Dem will die EU-Kommission durch eingehende Prüfung der Steuervorschriften der Mitgliedstaaten entgegentreten. Stellt die Kommission einzelne diskriminierende Bestimmungen und/oder die Grundfreiheiten der EU verletzende Vorschriften fest, wird sie bei den nationalen Behörden auf notwendige Änderungen bestehen und droht ggf. mit Vertragsverletzungsverfahren. Ganz sicher fündig werden wird die EU-Kommission in den Vorschriften des deutschen Außensteuergesetzes, wie z.B. der Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Gesetzes.

Stand: 12. Februar 2014

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