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Abgabefristen für die Steuererklärung 2013

BMF gibt Fristen für die Steuererklärung 2013 bekannt

Steuervorauszahlungen 2014 anpassen

Sind die festgesetzten Steuervorauszahlungen der Höhe nach angemessen?

Wenn die Steuerfahndung kommt

Bundesfinanzministerium regelt Rechte und Pflichten bei Vorfeldermittlungen neu

Grenzüberschreitende Mobilität

EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014

Besteuerung intransparenter Fonds

Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen.

Tipps in Verbindung mit dem neuen Reisekostenrecht 2014

Seit dem 01.01.2014 können vom Arbeitgeber für Auswärtstätigkeiten folgende Verpflegungspauschalen steuerfrei erstattet werden.

Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen

Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht Passivierungspflicht

Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen

Handwerker

Unterlassene Instandhaltung

Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht in der Handelsbilanz eine Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB). Eine in der Handelsbilanz gebildete Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen ist auch in der Steuerbilanz anzusetzen (R 5.7 Abs. 11 EStR 2012). Unter die passivierungspflichtigen Instandhaltungsmaßnahmen fallen in erster Linie unterlassene am Sachanlagevermögen.

Notwendige Maßnahmen

Die Rückstellungsbildung setzt voraus, dass die Maßnahmen am Bilanzstichtag notwendig waren und nur aus innerbetrieblichen Gründen oder mangels geeigneter Handwerker/Techniker in das neue Geschäftsjahr verschoben wurden.

Drei-Monats-Frist

Zwingend für die Beibehaltung der Rückstellung in der Bilanz ist, dass die Instandhaltungsmaßnahmen zwingend innerhalb der ersten drei Monate des neuen Wirtschaftsjahres abzuschließen sind. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, müssen die Instandhaltungsmaßnahmen bis spätestens 31.03.2014 abgeschlossen werden. Ansonsten kann keine Instandhaltungsrücklage gebildet werden bzw. die in der Bilanz gebildeten Rücklagen müssen aufgelöst werden.

Stand: 12. Februar 2014

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