zum Inhalt

News

Jahressteuergesetz 2015

Erster Referentenentwurf im September vorgelegt

AfA-Tabelle für Steuerpflichtige nicht verbindlich

Dienstanweisung der Finanzverwaltung nur für diese bindend

Besteuerung von Zinsen aus Angehörigendarlehen

Abgeltungsteuersatz für Darlehenszinsen trotz Gesamtbelastungsvorteil

Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft freistellen.

Verschärfte Bedingungen für die Selbstanzeige

Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor

Zusätzliche Leistungen des GmbH-Geschäftsführers für die GmbH

Übt der GmbH-Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführertätigkeit Zusatzdienstleistungen für das Unternehmen gegen Extrahonorar aus, ...

Die Denkmal Abschreibung

Vermietete Denkmalimmobilien

Säumniszuschläge

Das Finanzamt hat Säumniszuschläge zu erheben, wenn der Steuerpflichtige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet.

AfA-Tabelle für Steuerpflichtige nicht verbindlich

Arbeitsplatz

Dienstanweisung der Finanzverwaltung nur für diese bindend

Computer können in 3 Jahren, Büromöbel in 13 Jahren abgeschrieben werden. Dies geht aus den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung hervor (AfA-Tabellen). Die Finanzverwaltung verfügt über 100 auf den jeweiligen Wirtschaftszweig abgestimmte Tabellen.

Angebot der Finanzverwaltung

Die Finanzrichter bezeichnen die AfA-Tabellen in ihrem Urteil als Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung, welche der Steuerpflichtige annehmen kann, aber nicht muss (Finanzgericht Niedersachsen, Urt. v. 09.07.2014, 9 K 98/14). Nimmt sie der Steuerpflichtige an, muss sich die Finanzbehörde detailliert mit den Erkenntnisgrundlagen auseinandersetzen, wenn sie davon abweichen will. Im Streitfall hatte das Finanzamt den AfA-Satz für eine Lagerhalle von 6 % auf 3 % halbiert. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Stand: 26. September 2014

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign