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Ländererlass zur neuen Erbschaftsteuer

Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht

Pflegefreibetrag für Kinder

Niedrigere Erbschaftsteuer für Pflegeleistungen

Der automatische Informationsaustausch startet

Erste Meldungen zum 30.9.2017

Beiträge an österreichische Versorgungskassen

Finanzgericht stellt Beiträge steuerfrei

Ehrenamtliche Tätigkeiten

BFH stellt Ehrenämter umsatzsteuerfrei

Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten

Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte.

Steuerfallen bei Vermietung durch GmbH

Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet.

Abwasser und Abfall bleibt steuerfrei

Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden

Abwasser und Abfall bleibt steuerfrei

Glasschwein

Pläne des Bundes

Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden. Eine Umsatzsteuer war vorgesehen in Fällen, in denen die Gemeinden zivilrechtliche „Preise“ in Rechnung stellen, statt öffentlich-rechtliche „Gebühren“ per Gebührenbescheid zu erheben.

Entscheidung der Landesfinanzminister

Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzminister der Bundesländer mehrheitlich am 22.6.2017 gegen den Bund entschieden. Argumentation der Länder: Für Abwasser und Abfall besteht ein allgemeiner Anschluss- und Benutzungszwang. Dadurch würde es keinen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern geben. Es kommt daher zu keinen Marktverzerrungen, wenn keine Umsatzsteuer anfällt.

Fazit

Privatverbraucher dürfen die Entscheidung der Länder begrüßen. Denn damit bleiben Abwasser- und Abfallgebühren weiterhin umsatzsteuerfrei.

Stand: 30. August 2017

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