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News

Ländererlass zur neuen Erbschaftsteuer

Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht

Pflegefreibetrag für Kinder

Niedrigere Erbschaftsteuer für Pflegeleistungen

Der automatische Informationsaustausch startet

Erste Meldungen zum 30.9.2017

Beiträge an österreichische Versorgungskassen

Finanzgericht stellt Beiträge steuerfrei

Ehrenamtliche Tätigkeiten

BFH stellt Ehrenämter umsatzsteuerfrei

Ferienbeschäftigung für Schüler und Studenten

Schüler und Studierende sind in den Sommermonaten beliebte Aushilfskräfte.

Steuerfallen bei Vermietung durch GmbH

Im Streitfall hatte eine GmbH ein Einfamilienhaus an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu ortsüblichen Mietzinsen von € 900,00 im Monat vermietet.

Abwasser und Abfall bleibt steuerfrei

Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Stift und Block

Umsatzsteuerbefreiung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.12.2015 (V R 45/14) entschieden, dass Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem Schreiben (vom 08.06.2017, III C 3 - S 7185/09/10001-06)die Steuerbefreiung grundsätzlich anerkannt.

Definition einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Die Finanzverwaltung hat das Vorliegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelfall zu prüfen sind. Unter anderem knüpft die Finanzverwaltung die Annahme einer Ehrenamtlichkeit an die Benennung in einem materiellen oder formellen Gesetz.

Stand: 30. August 2017

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