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Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

Wohnraum in Deutschland wird besonders in Ballungsgebieten immer teurer.

Kirchensteuer verfassungsgemäß

Religionsgemeinschaften dürfen weiter Steuern erheben

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Wesentliche Änderungen für den Jahresabschluss 2016

Treaty Override verfassungsgemäß

Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt eine Reihe sogenannter Treaty Overrides.

Steuerliche Behandlung von Arbeitszimmeraufwendungen

Keine Aufteilung der Aufwendungen bei gemischter Nutzung

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.

Kapitaleinkünfte in Steuererklärung 2015

Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen, soweit diese mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind, grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Erholungsbeihilfen

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einmal jährlich eine Erholungsbeihilfe auszahlen.

Kirchensteuer verfassungsgemäß

Pompöses Gebäude

Religionsgemeinschaften dürfen weiter Steuern erheben

Glaubensfreiheit

In letzter Zeit sind Diskussionen laut geworden, die Kirchensteuer würde gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung verstoßen. So klagte u. a. auch ein Ehepaar gegen die Festsetzung der Kirchensteuer, allerdings vergebens.

Kirchensteuer abwendbar

Das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies die genannten Gründe ab und hat entschieden, dass die Kirchensteuer verfassungsgemäß ist (Beschluss vom 1.2.2016, 6 A 10941/15). Das Gericht begründete dies u. a. damit, dass die Kirchensteuer durch den Austritt aus der jeweiligen Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Ein Austritt aus der Kirche habe auch nicht notwendigerweise zur Folge, dass die derzeitige Religionsausübung beendet werden muss. Zwar könne die Erklärung des Kirchenaustritts nicht auf die Kirche als Körperschaft beschränkt werden. Der Kirchenaustritt würde vielmehr auch die Beendigung des Verbleibs in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft zur Folge haben.

Landesfinanzbehörden nur Kirchensteuerverwaltung

Das Gericht betonte auch, dass die Landesfinanzbehörden nur die Verwaltung der Kirchensteuern übernommen haben. Inwieweit durch den Kirchenaustritt eine Einschränkung in der Religionsausübung eintritt, liegt im Ermessen der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Stand: 29. März 2016

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