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News

Neues Steuertarifänderungsgesetz

Erhöhung des Grundfreibetrages, Kindergeld und Kindergeldfreibetrag

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Bundesfinanzhof billigt Abzugsverbot auch bei Günstigerprüfung

Betriebswirtschaft: Kurzfristige Erfolgsrechnung

Die erfolgreiche Kostenträger-Zeitrechnung

Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)

OECD-Gegenmaßnahmen zu Gewinnverlagerungen

Erbschaftsteuer: Vorläufige Steuerfestsetzung

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden

Private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.

Entnahme des betrieblichen Kraftfahrzeugs

Eine Entnahme des betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs erfolgt vielfach nach Ende der steuerlichen Abschreibung, spätestens also nach sechs Jahren.

Überstunden bei geringfügiger Beschäftigung

Für geringfügig Beschäftigte bestehen seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden.

Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)

Team präsentiert Teamwork-Plakat

OECD-Gegenmaßnahmen zu Gewinnverlagerungen

BEPS

Unter der Abkürzung BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) werden Maßnahmen aller Art verstanden, die zu einer Erosion des Besteuerungssubstrats führen bzw. eine Gewinnverlagerung in niedriger besteuerte Gebiete zur Folge haben.

OECD-Maßnahmenkatalog

Eine Arbeitsgruppe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat kürzlich einen 15 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet, mit dem Steuermissbrauchsgestaltungen auf internationaler Ebene weitgehend unterbunden werden sollen. Zu den einzelnen Maßnahmen zählen u. a. eine gezieltere Besteuerung der digitalen Wirtschaft (Begründung einer steuerpflichtigen „digitalen Präsenz“) sowie die Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung durch so genannte hybride Gestaltungen. Mit solchen werden u. a. Qualifizierungskonflikte genutzt, die dadurch entstehen, dass ein Staat ein Unternehmen als Personen- der andere Staat dasselbe als Kapitalgesellschaft behandelt. Mittels sogenannter „linking rules“ soll die steuerliche Behandlung in einem Staat von der entsprechenden Einordnung des Steuerpflichtigen im anderen Staat abgestimmt werden. Zu einer umfassenden Änderung dürfte es auch bei den geltenden Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen (Außensteuergesetz §§ 7 ff.).

Umsetzung, Inkrafttreten

Der Maßnahmenkatalog der OECD-Arbeitsgruppe bedarf der gesetzlichen Umsetzung in allen betroffenen Staaten. Mit einer Umsetzung ist 2015/2016 zu rechnen.

Stand: 28. April 2015

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