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News

Neues Steuertarifänderungsgesetz

Erhöhung des Grundfreibetrages, Kindergeld und Kindergeldfreibetrag

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Bundesfinanzhof billigt Abzugsverbot auch bei Günstigerprüfung

Betriebswirtschaft: Kurzfristige Erfolgsrechnung

Die erfolgreiche Kostenträger-Zeitrechnung

Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)

OECD-Gegenmaßnahmen zu Gewinnverlagerungen

Erbschaftsteuer: Vorläufige Steuerfestsetzung

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden

Private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.

Entnahme des betrieblichen Kraftfahrzeugs

Eine Entnahme des betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs erfolgt vielfach nach Ende der steuerlichen Abschreibung, spätestens also nach sechs Jahren.

Überstunden bei geringfügiger Beschäftigung

Für geringfügig Beschäftigte bestehen seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden.

Überstunden bei geringfügiger Beschäftigung

Geld in Geldtasche

Aufzeichnungspflichten

Für geringfügig Beschäftigte bestehen seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden. Ergeben sich aus der Stundendokumentation regelmäßige Überstunden, darf der Mindestlohn von 8,50 € trotzdem nicht unterschritten werden. Das heißt, es ist unbedingt darauf zu achten, dass die geleisteten Überstunden auf die Stundenlöhne heruntergerechnet werden und der Mindestlohn dabei nicht unterschritten wird. Ergibt sich aus der Stundendokumentation, dass ein 450-Euro-Jobber mehr verdienen müsste, dann drohen Nachzahlungen, wenn der Zoll die Arbeitszeit-Dokumentation mit den Überstunden an die Minijob-Zentrale meldet.

Beispiel

Ein Familienmitglied (z. B. die Ehefrau) arbeitet als Minijobber mit einem auf dem Papier vereinbarten Stundenlohn von 8,50 €. Ergeben sich nun aus der Arbeitszeitdokumentation regelmäßig mehr als 53 Stunden, ist die 450 €-Grenze überschritten. Es drohen Nachzahlungen an die Sozialversicherung, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich eine Lohnnachzahlung erfolgt oder nicht.

Stand: 28. April 2015

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