zum Inhalt

News

Wichtige Termine und steuerliche Hinweise zum Jahresende 2013

Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende eines Steuerjahres

Die neue Lohnsteuer-Nachschau

Wenn der Betriebsprüfer unangemeldet klingelt

Steuerliches Reisekostenrecht 2014

Welche Regelungen ab 2014 gelten

Neues BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA Vorschriften

Bundesfinanzministerium schränkt Anwendung von DBA weiter ein

Kommt die Europa-Einpersonen GmbH?

EU-Kommission will einheitliches Gesellschaftsrecht

Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Zu Beginn der kalten Jahreszeit müssen sich Haus- und Grundbesitzer regelmäßig um die Erledigung der Räumpflichten auf ihrem Teil des öffentlichen Gehsteigs kümmern.

Handwerkerleistungen 2013 steuerlich geltend machen

Steuerpflichtige erhalten für Aufwendungen für Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen.

Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet.

Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Schnee räumen

Winterdienst

Zu Beginn der kalten Jahreszeit müssen sich Haus- und Grundbesitzer regelmäßig um die Erledigung der Räumpflichten auf ihrem Teil des öffentlichen Gehsteigs kümmern. Vielfach wird die Räumung der Gehsteige einem Hausmeister- oder Winterdienstunternehmen übertragen. Die Kosten hierfür können nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg (Urt. v. 23.08.2012, 13 K 13287/10) als haushaltsnahe Dienstleistungen in dem gesetzlichen Umfang steuermindernd geltend gemacht werden (siehe hierzu Tipp Seite 3).

Anhängiges BFH-Verfahren

Die Finanzverwaltung ist hier allerdings anderer Meinung und hat gegen das steuerzahlerfreundliche FG-Urteil die Revision eingelegt (Az. VI R 55/12). Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es in diesen Fällen an der nötigen Nähe zum Haushalt. Denn der Haushalt würde an der Grundstücksgrenze enden. Demgegenüber steht die Meinung, dass die Schneeräumpflicht der öffentlichen Straßen und Gehsteige in untrennbarem rechtlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem zum Haushalt gehörendem Grundstück steht.

Fazit

Es empfiehlt sich in allen Fällen, die Steuerermäßigung für die Kosten des Winterdienstes zu beantragen und bei Ablehnung durch die Finanzverwaltung Einspruch einzulegen. Sollen die Winterdienstkosten ganz oder teilweise noch 2013 geltend gemacht werden, müssen diese bis 31.12. an den Dienstleister überwiesen werden.

Stand: 12. Oktober 2013

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign