zum Inhalt

News

Lohnsteuer-Freibeträge fristgemäß beantragen und Gehaltsvereinbarungen treffen

Wichtige Termine zum Jahresende für Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer

Lückenlose Arbeitszeit-Dokumentation ab 2015

Wichtige Änderungen nach dem Mindestlohngesetz

Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Bundesjustizministerium präsentiert Referentenentwurf

Abfindungszahlungen aus Frankreich

Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnhaft war, jedoch in Frankreich arbeitete, erhielt von seinem französischen Arbeitgeber eine Abfindung.

Sachbezugswerte 2015

Neue Steuerwerte für Sachleistungen an Arbeitnehmer

Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern

Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014).

Steuerfalle unverzinsliches Gesellschafterdarlehen

Darlehen, die an die GmbH unverzinslich geleistet werden, müssen mit 5,5 % abgezinst werden, sofern die Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt.

Steuerbescheid vom Computer

Derzeit werden Programme entwickelt, die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen.

Sachbezugswerte 2015

Sachbezug

Neue Steuerwerte für Sachleistungen an Arbeitnehmer

Sachbezüge

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen auch Sachbezüge. Diese sind mit den sogenannten Sachbezugswerten zu erfassen und zu besteuern.

Verordnung 2015

Nach dem Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 04.08.2014 sollen ab dem 01.01.2015 voraussichtlich folgende Sachbezugswerte gelten:

  • für ein Frühstück: monatlich 49 € bzw. 1,63 € täglich
  • für ein Mittag- oder Abendessen: monatlich 90 € bzw. 3,00 € täglich
  • für die Vollverpflegung: monatlich 229 €

Für eine vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkunft gilt ab 2015 ein Sachbezugswert von monatlich 223 € (2014: 221 €). Ist der Pauschalwert im Einzelfall nicht zutreffend und ist es unbillig, den Wert der Unterkunft mit diesem Pauschalpreis zu bestimmen, kann alternativ der ortsübliche Mietpreis zugrunde gelegt werden. Kann dieser nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten festgestellt werden, kann die Unterkunft auch mit einem Pauschalpreis von 3,92 € pro Quadratmeter bei normaler Ausstattung bzw. von 3,20 € je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung bewertet werden.

Stand: 31. Oktober 2014

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign