zum Inhalt

News

Steueränderungsgesetz 2015 verabschiedet

Bundesrat stimmt Gesetzesvorhaben zu

Freistellungsaufträge 2016 anpassen

Mitteilung der Steueridentifikationsnummer

Neue Investmentfondsbesteuerung

Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums

Neuer BEPS-Aktionsplan

Aktion gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung

Jahresabschluss 2014 beschließen

Beschlussfrist bis 30.11.2015

Abschaffung der Abgeltungsteuer

Seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die sogenannte „Abgeltungsteuer“.

Smartphones richtig absetzen

Smartphones zählen beim Unternehmer zum notwendigen Betriebsvermögen.

Spendenabzug für Flüchtlingshilfe

Zuwendungen für mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Jahresabschluss 2014 beschließen

Aufüllen von Formularen

Beschlussfrist bis 30.11.2015

Jahresabschluss

GmbH-Gesellschafter müssen nach dem GmbH-Gesetz (§ 42 a) spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über den Jahresabschluss und über die Ergebnisverwendung beschließen. Gesellschafter von kleinen GmbHs, das sind solche mit einer Bilanzsumme von weniger als € 4,84 Mio. oder einem Umsatzerlös von weniger als € 9,68 Mio. bzw. mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern, haben hierfür noch bis zum 30.11.2015 Zeit. Dasselbe gilt auch für Kleinst-GmbHs (Bilanzsumme von nicht mehr als € 350.000,00 oder Umsatzerlöse von nicht mehr als € 700.000,00 bzw. einer Arbeitnehmerzahl von nicht mehr als 10).

Gesellschafterversammlung

Für die Einladung zur diesbezüglichen Gesellschafterversammlung gilt eine Frist von einer Woche, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Für die Einhaltung der Frist ist der jeweilige GmbH-Geschäftsführer verantwortlich. Einhergehend mit dem Jahresabschluss-Beschluss sollte auch über die Entlastung der/des Geschäftsführer(s) entschieden werden.

Stand: 27. Oktober 2015

Startseite  Startseite Weiterempfehlen  Weiterempfehlen Newsletter  Newsletter Schrift vergrößern  Schrift vergrößern Schrift verkleinern  Schrift verkleinern
Am Schulplatz 5, 94099 Ruhstorf a. d. Rott, Telefon 08531 9313-0, Telefax 08531 9313-22,
Webdesign