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Mitteilung der Steueridentifikationsnummer

Neue Investmentfondsbesteuerung

Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums

Neuer BEPS-Aktionsplan

Aktion gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung

Jahresabschluss 2014 beschließen

Beschlussfrist bis 30.11.2015

Abschaffung der Abgeltungsteuer

Seit 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die sogenannte „Abgeltungsteuer“.

Smartphones richtig absetzen

Smartphones zählen beim Unternehmer zum notwendigen Betriebsvermögen.

Spendenabzug für Flüchtlingshilfe

Zuwendungen für mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Neue Investmentfondsbesteuerung

Businessman zeigt auf Schild

Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums

Transparenzprinzip

Die bisherige Investmentfondsbesteuerung war durch das sogenannte Transparenzprinzip geprägt. Das heißt, die Erträge, die einem Anleger über den Fonds zufließen, sind von diesem so zu versteuern, als wären sie ihm direkt zugeflossen. Der Fonds selbst bleibt dabei steuerfrei. Das Transparenzprinzip führt allerdings dazu, dass die Investmentfonds bei jeder Ausschüttung und Ertragsthesaurierung mehrere unterschiedliche Besteuerungsgrundlagen berechnen müssen. Darüber hinaus müssen die Fonds umfassende Bekanntmachungs-, Veröffentlichungs- und Bescheinigungspflichten erfüllen. Fonds, die diesen Pflichten nicht nachkommen, werden als „intransparente“ Fonds behandelt – mit der Folge, dass beim Anleger eine sogenannte „Strafbesteuerung“ nach § 6 des Investmentsteuergesetzes zur Anwendung kommt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah im Urteil vom 9.10.2014 (C-326/12, van Caster und van Caster) diese deutsche Strafbesteuerung für intransparente Fonds als mit dem EU-Recht nicht vereinbar an. Die Finanzverwaltung sieht von dieser Besteuerung ab, wenn der Nachweis der Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden intransparenten Fonds durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgt (BMF-Schreiben vom 28.7.2015). Ein diesbezüglicher Nachweis ist dem durchschnittlichen Kleinanleger jedoch im Regelfall nicht möglich.

Neue Investmentbesteuerung

Die umfassenden Nachweis-, Bekanntmachungs-, Veröffentlichungs- und Bescheinigungspflichten sollen künftig entfallen. Das Bundesfinanzministerium hat einen aktuellen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz) vorgelegt (veröffentlicht am 21.7.2015). Kennzeichnend für das neue Gesetz ist die Einführung eines intransparenten Besteuerungssystems. Alle Publikumsfonds sollen künftig auf ihre Erträge 15 % Körperschaft- bzw. Kapitalertragsteuer zahlen. Der Anleger zahlt auf die verbleibenden 85 % zusätzlich die Kapitalertragsteuer von 25 %. Als Ersatz für die gegenwärtige Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen sollen Fondsanleger künftig eine Vorabpauschale zahlen. Die Neuregelungen gelten voraussichtlich ab 2016.

Stand: 27. Oktober 2015

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