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News

Verlustverrechnung bei Körperschaften

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zinssätze für Steuernachforderungen

Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler

Geschenk oder Aufmerksamkeit?

Wichtige Unterscheidung im Steuerrecht

Faire Unternehmensbesteuerung

11-Punkte-Agenda zur EU-Beihilfeentscheidung

Jahresabschluss 2015 beschließen

Frist für kleine GmbHs noch bis 30.11.2016

Rückwirkende Rechnungsberichtigungen

Fehlt z. B. die Steuernummer, wird der Vorsteuerabzug im Regelfall versagt.

Aufwendungen für ein Dienstjubiläum

Bei einem Dienstjubiläum handelt es sich unstreitig um ein berufsbezogenes Ereignis.

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt.

Jahresabschluss 2015 beschließen

Akte

Jahresabschluss

GmbH-Gesellschafter müssen nach dem GmbH-Gesetz (§ 42 a GmbH-Gesetz) spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über den Jahresabschluss und über die Ergebnisverwendung beschließen. Gesellschafter von kleinen GmbHs und Kleinst-GmbHs haben hierzu noch Zeit bis zum 30.11.2016. Kleine GmbHs sind solche mit einer Bilanzsumme von weniger als € 6 Mio. oder einem Umsatzerlös von weniger als € 12 Mio. bzw. mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern. Kleinst-GmbHs sind solche mit einer Bilanzsumme von nicht mehr als € 350.000,00 oder Umsatzerlösen von nicht mehr als € 700.000,00 bzw. einer Arbeitnehmerzahl von nicht mehr als 10.

Gesellschafterversammlung

Für die Einladung zur diesbezüglichen Gesellschafterversammlung gilt eine Frist von einer Woche, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

Stand: 27. Oktober 2016

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