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Verlustverrechnung bei Körperschaften

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zinssätze für Steuernachforderungen

Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler

Geschenk oder Aufmerksamkeit?

Wichtige Unterscheidung im Steuerrecht

Faire Unternehmensbesteuerung

11-Punkte-Agenda zur EU-Beihilfeentscheidung

Jahresabschluss 2015 beschließen

Frist für kleine GmbHs noch bis 30.11.2016

Rückwirkende Rechnungsberichtigungen

Fehlt z. B. die Steuernummer, wird der Vorsteuerabzug im Regelfall versagt.

Aufwendungen für ein Dienstjubiläum

Bei einem Dienstjubiläum handelt es sich unstreitig um ein berufsbezogenes Ereignis.

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt.

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Münzen im Glas

Rechengrößenverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Nach dem Entwurf gelten für 2017 voraussichtlich folgende Betragswerte:

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung soll von aktuell 

€ 6.200,00/Monat auf € 6.350,00/Monat angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost soll von aktuell € 5.400,00/Monat auf € 5.700,00/Monat angehoben werden. Daraus ergeben sich Jahreswerte von € 76.200,00 (West) bzw. € 68.400,00 (Ost).

Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2017 auf € 4.800,00/Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt € 2.975,00/Monat bzw. € 35.700,00/Jahr (Werte Ost: € 2.660,00/€ 31.920,00).

Stand: 27. Oktober 2016

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