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Verlustverrechnung bei Körperschaften

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zinssätze für Steuernachforderungen

Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler

Geschenk oder Aufmerksamkeit?

Wichtige Unterscheidung im Steuerrecht

Faire Unternehmensbesteuerung

11-Punkte-Agenda zur EU-Beihilfeentscheidung

Jahresabschluss 2015 beschließen

Frist für kleine GmbHs noch bis 30.11.2016

Rückwirkende Rechnungsberichtigungen

Fehlt z. B. die Steuernummer, wird der Vorsteuerabzug im Regelfall versagt.

Aufwendungen für ein Dienstjubiläum

Bei einem Dienstjubiläum handelt es sich unstreitig um ein berufsbezogenes Ereignis.

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt.

Zinssätze für Steuernachforderungen

Baum wächst aus Münzen

Steuernachforderungen

Die Finanzverwaltung setzt auf Steuernachforderungen regelmäßig Zinsen fest, sofern der Zinslauf für die fälligen Steuern bereits begonnen hat. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Einkommensteuer 2016 beginnt der Zinslauf demzufolge am 1.4.2018. Der Zinssatz auf Steuernachforderungen beträgt 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr (§ 238 Abgabenordnung - AO).

Zinssatz zu hoch

Der seit mehr als 50 Jahren geltende Zinssatz erscheint u. a. dem Bund der Steuerzahler angesichts der andauernden Niedrigzinsphase als zu hoch. Der Verband unterstützt daher ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 10 K 2472/16 E). Bei diesem Verfahren setzte das Finanzamt die Steuer für 2010 erst 2016 fest, mit entsprechenden Zinsforderungen. Die lange Bearbeitungszeit wurde nicht durch die Steuerpflichtigen verschuldet.

Einspruchsverfahren

Steuerzahler, die den hohen Zinssatz von 6 % nicht akzeptieren wollen, können unter Berufung auf das Musterverfahren sowie unter Bezugnahme auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. I R 77/15) Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. In dem Bundesfinanzhof-Verfahren geht es u. a. um die Frage, ob der gesetzliche Zinssatz verfassungswidrig ist und ob zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind.

Stand: 27. Oktober 2016

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